Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung vom 02.06.04
der Care Public Relations GmbH
§ 1
Geltungsbereich
4. Die Care PR GmbH ist jederzeit berechtigt, diese Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Der Auftraggeber hat seinerseits das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen.
Widerspricht jedoch der Auftraggeber den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats ab Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.
b) das Recht, die Beiträge des Auftraggebers zu vervielfältigen und zu verbreiten, ohne Stückzahlbegrenzung;
c) das Recht, die Beiträge des Auftraggebers vorzutragen (auch durch Dritte);
d) die am Werk oder seiner Bild- oder Tonträgerfixierung oder durch Lautsprecherübertragung entstehenden Wiedergabe- und Überspielrechte;
e) das Recht zur Weitergabe der Inhalte (auch im Sinne von § 2 Ziffer 2) an Dritte zum Zwecke der Verbreitung bzw. der Veröffentlichung.
f) das Recht zur Vergabe von nicht ausschließlichen Lizenzen zur Ausübung der Rechte a) bis e).
2. Außerdem räumt der Auftraggeber der Care PR GmbH das übertragbare Recht ein, die Beiträge des Auftraggebers redaktionell zu überarbeiten bzw. zu redigieren sowie dieses Recht Dritten zu übertragen.
3. Aus den unter Ziffer 1 angeführten Rechten erwachsen dem Auftraggeber keine Rechtsansprüche auf Bezahlung oder sonstige finanzielle Abgeltung.
4. Die Urheberrechte bleiben unberührt beim Auftraggeber.
3. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die der Care PR GmbH dadurch entstehen, daß die Beiträge nicht die gem Ziffer 1 und 2 zugesicherten Eigenschaften aufweisen.
Der Auftraggeber stellt die Care PR GmbH insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.
4. . Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
5. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Fertigungsreiferklärung (z.B. „Gut zum Druck“- Erklärung) auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Fertigungsreiferklärung (z.B. „Gut zum Druck“- Erklärung) anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
6. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.
4. Die Care PR GmbH behält sich das Recht vor, einzelne Beiträge weder zu bearbeiten noch zu veröffentlichen. Sollte dies der Fall sein, so erwachsen dem Auftraggeber keinerlei Kosten daraus. Die Anzahl der verbleibenden gebuchten Meldungen wird dadurch nicht beeinträchtigt.
Insbesondere legt die Care PR GmbH Wert auf die Feststellung, daß sie keine extremistischen Inhalte jedweder Art (rassistisch, politisch, religiös o.ä.) bearbeiten wird.
5. Ein Beitrag gilt dann als eingelangt, sobald der Auftraggeber eine Einlangungsbestätigung auf elektronischem Wege erhält.
6. Eine Stornierung des Auftrages ist möglich bis zu dem Augenblick, an dem die Care PR GmbH bzw. einer ihrer Mitarbeiter den betreffenden Beitrag an Dritte versendet. Die Anzahl der verbleibenden gebuchten Meldungen verringert sich dadurch nicht. Jedoch werden dem Auftraggeber die anfallenden Kosten für Bearbeitung und Recherche verrechnet.
7. (bei Druckaufträgen) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
c) der Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der wiedergegebenen Inhalte; die Care PR GmbH behält sich demzufolge das Recht sinnwahrender Kürzung aller Beiträge vor.
2. Im übrigen ist die Haftung der Care PR GmbH und ihrer Mitarbeiter wie folgt begrenzt:
Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung sind bei leichter Fahrlässigkeit der Care PR GmbH, ihren Vertretern oder ihrer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung oder Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
§ 9
Schlußbestimmungen
Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Care Public Relations GmbH